Häufig gestellte Fragen

 Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Studium der Skandinavistik. Bitte beachten Sie, dass grundlegende Information auch im Curriculum und auf der Homepage unter "Bachelor"/"Master" zu finden ist. 

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 Allgemeines

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  • Was kann ich mit Skandinavistik anfangen?

    Was Sie mit Skandinavistik anfangen können, bestimmen Ihr Engagement und Ihre Lebensgestaltung. Selbstverständlich sind Forschung und Lehre Tätigkeitsfelder von Absolvent*innen der Skandinavistik. Skandinavist*innen bringen aber auch als erfolgreiche freie Übersetzer*innen, im Bereich der Kulturvermittlung, in der Wirtschaft (v.a. Marketing und Kommunikation) oder in den Medien (Zeitungswesen, Rundfunk) ihre Kompetenzen zum Ausdruck. Die Skandinavien-Ausrichtung mag nicht immer 1:1 im Job abgebildet sein, ist aber stets eine Bereicherung. In welchen Bereichen Skandinavistik-Absolvent*innen später tätig sind, erfahren Sie auch bei unseren Almni/-ae-Abenden.

  • Brauche ich Sprach-Vorkenntnisse, wenn ich mit dem Bachelorstudium der Skandinavistik beginnen möchte?

    Nein, die Sprachkurse beginnen bei Null.

  • Gibt es auch kulturwissenschaftliche Aspekte im Studium?

    Auch wenn es kein eigenes kulturwissenschaftliches Pflichtmodul gibt, spielen kulturwissenschaftliche Aspekte eine wichtige ergänzende Rolle im Studium. So sind etwa neben der STEOP-Lehrveranstaltung “Einführung in die skandinavistische Literatur- und Kulturwissenschaft” (SKB 130) sämtliche „Landeskunde“-Lehrveranstaltungen kulturwissenschaftlich angelegt, und in den Wahlmodulen können Sie die „Kulturwissenschaftliche Erweiterung“ (SKB 350), sowie die “Ostseeraumstudien” (SKB 340) belegen. Speziell im Masterstudium werden alle Fachbereiche durch kultur- und sozialwissenschaftliche Aspekte ergänzt. Im Rahmen des Master-Praktikums kann im Bereich Kulturvermittlung auch Praxis-Erfahrung gesammelt werden.

  • Wie werde ich zum Studium zugelassen? Wie bekomme ich eine „u:card“?

    Allgemeine Fragen zu Studienzulassung, Studienbeitrag und „u:card“ richten Sie bitte an das Team Studienservice und Lehrwesen: Studieren (univie.ac.at) bzw. Kontakt (univie.ac.at).

  • Wie lerne ich neue Leute kennen? Wie kann ich mich im Studium vernetzen?

    Das Studium der Skandinavistik zeichnet sich durch leichte Vernetzungsmöglichkeiten aus. Sozialer Austausch steht etwa bei den Sprachkursen, bei der Theatergruppe “TheaThor” und dem skandinavischen Medienlabor “SkaM” im Fokus.

    Auf der Homepage und im Moodle-Kurs der Studienrichtungsvertretung finden Sie Information zu aktuellen außercurricularen Aktivitäten, wie zum Beispiel: Skandinavisches Frühstück “Frukostklubben”, Spieleabende und Feste (Julfest, Midsommarfest).

  • Was bietet die Skandinavistik noch?

    An der Skandinavistik wird Geselligkeit großgeschrieben. Weitere Veranstaltungen inkludieren: Exkursionen, Wandertage, Bücherflohmärkte, Info-Veranstaltungen, Gastvorträge, Symposien, Filmabende, Alumni*ae-Abende und mehr. Alle Informationen zu aktuellen Events finden Sie auf der Homepage der Skandinavistik, im Newsletter und auf der Moodle-Seite der Studienrichtungsvertretung.

 STEOP

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  • Was ist die STEOP?

    Die STEOP besteht aus vier Lehrveranstaltungen (“VO Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten”, “VO Landes-, Kultur- und Gesellschaftskunde Skandinaviens”, “VO Einführung in die skandinavistische Sprachwissenschaft” und “VO Einführung in die skandinavistische Literatur- und Kulturwissenschaft”),  deren Besuch zwar nicht verpflichtend ist, aber dringend empfohlen wird. Bitte registrieren Sie sich für diese Lehrveranstaltungen, um Zugang zu den Moodle-Plattformen zu bekommen. Danach sind drei STEOP-Modul-Prüfungen zu absolvieren (Pflichtanmeldung!). Erst nach der positiven Absolvierung aller drei STEOP-Modul-Prüfungen gilt die STEOP als bestanden und das Studium kann fortgesetzt werden.

  • Wo finde ich die Termine für die STEOP-Prüfungen?

    Wie alle Prüfungen, sind auch STEOP-Prüfungstermine auf der Homepage der Skandinavistik unter Prüfungstermine und auf u:space zu finden.

  • Muss ich mich zu den STEOP-Prüfungen anmelden?

    Ja, eine Anmeldung zu den STEOP-Prüfungen ist unbedingt erforderlich. Prüfungsarbeiten von Studierenden, die nicht angemeldet sind, können nicht beurteilt werden!

  • Wie melde ich mich für die STEOP-Prüfungen an? Wie melde ich mich wieder ab?

    Die Anmeldung zu den STEOP-Prüfungen erfolgt, wie auch bei sonstigen Prüfungen, über „Login - Gast - u:space (univie.ac.at)“. Die Anmeldefrist beginnt 2 Woche vor der Prüfung und endet 2 Tage vor der Prüfung. 

    Die Abmeldefrist endet ebenfalls 1 Woche vor der Prüfung. Bei Nichterscheinen und versäumter Abmeldung wird man i.d.R. für den darauffolgenden Termin gesperrt werden. 

    Bei unvorhersehbarem Verhinderungsgrund (z.B. Krankheit) nach Ende der Abmeldefrist ist unverzüglich die Studienprogrammleitung zu verständigen.

  • Wie viele Termine gibt es für STEOP-Modul-Prüfungen?

    Üblicherweise gibt es für STEOP-Prüfungen 2 Termine pro Semester: Ende Dezember/Ende Mai und Ende Jänner/Ende Juni. Zuweilen werden weitere Termine, etwa am TPA (Tag der Prüfungsaktivität), angeboten. Die Termine für das jeweilige Semester sind auf der Homepage der Skandinavistik (STEOP Modulprüfungen (univie.ac.at)) zu finden.

  • Muss ich bei STEOP-Modul-Prüfungen zum 1. Termin antreten?

    Nein, Prüfungstermine sind grundsätzlich frei wählbar. Allerdings gibt es pro Semester i.d.R. nur 2 Termine, und eine positive Absolvierung der gesamten STEOP ist Voraussetzung für die Absolvierung von weiteren Lehrveranstaltungen nach der STEOP.

  • Wie ist der Ablauf der STEOP-Prüfungen?

    Die STEOP-Modul-Prüfung über das Modul SKB 110 beinhaltet den Stoff der Lehrveranstaltungen „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ und „Landes-, Kultur- und Gesellschaftskunde Skandinaviens“. 

    Die STEOP-Modul-Prüfungen über die Module SKB 120 und SKB 130 bestehen jeweils aus einer schriftlichen Prüfung über die Einführungsveranstaltungen zur skandinavistischen Sprachwissenschaft bzw. Literatur-/Kulturwissenschaft. 

    Details erfahren Sie rechtzeitig vor den Prüfungen in den jeweiligen Lehrveranstaltungen bzw. auf u:find.

  • Wie viele Punkte muss ich erreichen, damit ich eine STEOP-Modul-Prüfung bestehe?

    Für eine positive Note müssen mindestens 50% der Punkte erreicht werden. Bei der STEOP-Modul-Prüfung des Moduls SKB 110 müssen in beiden Bereichen (“Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten” und “Landes-, Kultur- und Gesellschaftskunde Skandinaviens”) mindestens 50% der Punkte erreicht werden.

  • Werden die STEOP-Prüfungen als Multiple-Choice-Tests abgehalten?

    Nein, es können aber Multiple-Choice Fragen vorkommen.

    Automatisch auswertbare Multiple-Choice-Fragebögen werden in der Skandinavistik nicht verwendet.

  • Kann ich nach der STEOP-Prüfung Einsicht nehmen?

    Ja, man hat sogar ein Recht auf Einsichtnahme. Insbesondere bei einer negativen Beurteilung empfiehlt es sich, Einsicht zu nehmen. Vereinbaren Sie dazu möglichst bald nach Bekanntgabe der Noten einen Termin mit den jeweiligen Prüfer*innen.

  • Wie oft darf ich eine STEOP-Prüfung wiederholen?

    Bei einer negativen Beurteilung einer STEOP-Prüfung darf diese dreimal wiederholt werden. In diesem Fall gibt es also maximal 4 Antrittsmöglichkeiten (die jedoch auf beliebige Semester verteilt sein können). Nach dem 4. Antritt erlischt die Zulassung zum Studium.

  • Was ist ein Tutorium? Muss ich mich dafür anmelden?

    Tutorien werden begleitend zu einführenden Lehrveranstaltungen angeboten. Studierende aus höheren Semestern unterstützen dabei Studienanfänger*innen. In einem lockeren Rahmen werden prüfungsrelevante Übungen und Aufgaben besprochen und Fragen beantwortet. Tutor*innen können auch als Bindeglied zwischen Lehrenden und Studierenden fungieren. 

    Tutorien sind zwar nicht verpflichtend und bringen auch keine ECTS-Punkte, dennoch ist es unbedingt ratsam, diese regelmäßig zu besuchen – insbesondere jene der STEOP-Lehrveranstaltungen. 

    Die aktuellen Zeiten der Tutorien finden sich hier: „Übersicht Aktuelle Tutorien“ https://skandinavistik.univie.ac.at/studium/tutorien/.

    Eine Anmeldung zu den Tutorien ist nicht notwendig. Tutorien können von allen Studierenden (nicht nur von aktuellen Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen) besucht werden.

  • Kann ich mir Teile der STEOP aus einem anderen Studium anerkennen lassen?

    Es können nur gesamte Module anerkannt werden. Wenn also in einem Vorstudium Prüfungen absolviert worden sind, die ein gesamtes Modul der STEOP abdecken, ist eine Anerkennung für das jeweilige Modul möglich. 

    Insbesondere ist beim Modul SKB 110 eine Einzelanerkennung einer Lehrveranstaltung über “Wissenschaftliches Arbeiten” nicht möglich.

 Curriculum

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  • Wie geht es nach der STEOP weiter?

    Die empfohlenen Lehrveranstaltungen nach der STEOP können Sie dem Studienpfad entnehmen. Im 2. Semester wird dringend empfohlen, die Lehrveranstaltungen zu Sprachgeschichte und Literaturgeschichte (jeweils Vorlesung + Übung) und die ersten Sprachkurse zu besuchen.

  • Gibt es Voraussetzungsketten oder kann man nach der STEOP alle Lehrveranstaltungen besuchen?

    Prinzipiell können Sie die meisten Lehrveranstaltungen sofort nach Absolvierung der STEOP besuchen, mit folgenden Ausnahmen: Sie können die höheren Sprachkurse erst nach Absolvierung der vorausgehenden Sprachkurse besuchen, also z.B. kann „Sprachbeherrschung Schwedisch 2“ erst nach Absolvierung von „Sprachbeherrschung Schwedisch 1“ besucht werden. 

    Für den Besuch der Bachelorseminare (SKBB) ist die Absolvierung der Module SKB 220 „Skandinavistische Sprachwissenschaft“, SKB 240 „Skandinavistische Literaturwissenschaft“ (inkl. Proseminare) und SKB 260 (= erster Sprachkurs) notwendig. 

    Sämtliche Details können Sie dem Curriculum entnehmen: Curriculum

  • Kann ich mehrere Sprachkurse besuchen?

    Ja, Sie müssen sich im Modul “Alternative Pflichtmodulgruppe” (SKB 260-280) für eine Hauptsprache (Dänisch, Isländisch, Norwegisch, Schwedisch) entscheiden. Darüber hinaus können Sie innerhalb der Wahlmodule eine oder mehrere weitere Sprachen lernen.

    Beachten Sie aber bitte, dass Sie im Falle der Wahl einer festlandskandinavischen Sprache als Hauptsprache (also innerhalb der Alternativen Pflichtmodulgruppe), innerhalb der Wahlmodule NUR Isländisch als skandinavische Sprache wählen können. Sie können aber eine weitere festlandskandinavische Sprache innerhalb der Alternativen Erweiterung belegen. 

    Innerhalb der Wahlmodule können Sie auch Litauisch (SKB 330) und eine weitere Sprache innerhalb der “Peripheren Sprachen” (SKB 370) besuchen. Das Angebot der “Peripheren Sprachen” entnehmen Sie dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis.

  • Kann ich innerhalb der Wahlmodulgruppe Lehrveranstaltungen beliebig kombinieren?

    Nein, man kann nur einzelne Module miteinander kombinieren. Für den Abschluss eines Moduls (also z.B. SKB 350 “Kulturwissenschaftliche Erweiterung”) müssen alle darin vorgesehenen Lehrveranstaltungen absolviert werden. Sie können also z.B. nicht eine LV aus den “Kulturwissenschaftlichen Übungen” und eine LV aus der “Wissenschaftlichen Vertiefung” wählen, um ein Modul zu absolvieren.

    Falls Sie einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls besuchen möchten, können Sie diese aber für die Alternative Erweiterung verwenden.

 Lehrveranstaltungen

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  • Werden alle (Sprach-)Kurse in jedem Semester angeboten?

    Nein, es werden nicht alle Kurse in jedem Semester angeboten. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den eigenen Studienfortgang rechtzeitig zu planen. Eine Übersicht über die typischerweise im jeweiligen Semester angebotenen Kurse sind dem Dokument Lehrangebot zu entnehmen. Darüber hinaus können auch weitere Lehrveranstaltungen angeboten werden.

    Im empfohlenen Studienpfad gibt es eine Empfehlung dafür, welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester besucht werden sollten. 

    Sprachkurse: Anfänger*innenkurse werden für Dänisch, Isländisch, Norwegisch und Schwedisch nur im Sommersemester (SoSe), für Litauisch nur im Wintersemester (WiSe) angeboten.

  • Kann ich Sprachkurse belegen, wenn ich nicht Skandinavistik studiere?

    Grundsätzlich ja, allerdings sind die Plätze für Nicht-Skandinavist*innen stark beschränkt. Studierende der "Vergleichenden Literaturwissenschaft" können Schwedisch und Norwegisch belegen. Weitgehend offen sind nur die Sprachen Dänisch, Isländisch und Litauisch. 

    Personen, die nicht an einer österreichischen Universität inskribiert sind, oder Studierende, die noch in keinem Studium die STEOP abgeschlossen haben, sind von den Sprachkursen ausgeschlossen. Sofern Sie nicht an der Universität Wien studieren, gibt es die Möglichkeit einer Mitbelegung.

  • Muss ich mich für alle Lehrveranstaltungen anmelden? / Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es

    Eine verpflichtende Anmeldung gibt es nur bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (=pi), sprich: Übungen (UE), Proseminaren (PS), Seminaren (SE), Kursen (KU) und Vorlesung + Übung (VU).  

    Für Vorlesungen (VO) ist eine Registrierung prinzipiell nicht verpflichtend (=npi), allerdings erhalten nur registrierte Studierende Zugang zur Lernplattform Moodle. Eine Vorlesungsregistrierung bei nachträglichem Fernbleiben von LV und Prüfung hat keinerlei Konsequenzen für die Studierenden – im Zweifel also immer anmelden!

  • Wann und wie kann ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?

    Die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt über „u:space“ (Anmeldeübersicht - Studium - u:space (univie.ac.at)). Dort und in „u:find“ (u:find (univie.ac.at)) sind auch die jeweiligen Anmeldefristen zu finden. Die Anmeldefrist startet ca. 4 Wochen vor Semesterbeginn und endet bei prüfungsimmanenten LV kurz vor LV-Beginn. Bei Vorlesungen ist eine Registrierung i.d.R. während des gesamten Semesters möglich. Eine Registrierung auf Moodle reicht NICHT als Prüfungsanmeldung. 

    Im Lehrangebot kann nachgesehen werden, welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden.

  • Muss ich mich von Lehrveranstaltungen abmelden?

    Eine Abmeldung ist nur bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Übungen, Proseminaren, Seminaren, Kursen und Vorlesungen + Übungen) notwendig. Die Abmeldefrist endet (falls nicht anders im Vorlesungsverzeichnis (u:find (univie.ac.at)) angegeben) im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März.

    Wird bei einem Abbruch die Abmeldefrist bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (UE, PS, SE, KU, VU) versäumt, ist mit einer negativen Beurteilung zu rechnen!

    Eine Vorlesungsregistrierung (VO) hat bei nachträglichem Fernbleiben von Kurs und Prüfung keinerlei Konsequenzen für die Studierenden.

 Prüfungen

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  • Wo finde ich Prüfungstermine? Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

    Sämtliche Prüfungstermine, An- und Abmeldephasen sowie Anmeldemodi sind auf der Homepage der Skandinavistik unter der Rubrik Prüfungstermine zu finden. Beachten Sie, dass sich die Anmeldezeiträume zuweilen ändern!

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt über u:find: Klicken Sie dafür in „u:find“ während der Anmeldefrist bei der jeweiligen Vorlesung unter dem Punkt „Prüfungstermine“ auf den gewünschten Termin und folgen Sie den Anweisungen zu „u:space“. In „u:find” finden Sie auch die Fristen für An- und Abmeldung.

  • Muss ich mich für Prüfungen anmelden / abmelden?

    Ja, unbedingt. Die jeweiligen Details finden Sie auf der Homepage der Skandinavistik unter der Rubrik „Prüfungstermine“ (Prüfungstermine (univie.ac.at)). Bei fehlender Anmeldung zur Prüfung wird der Antritt verweigert! Bei fehlender Abmeldung wird man i.d.R. für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Jedenfalls sollte bei diesbezüglichen Problemen der*die Prüfer*in rechtzeitig verständigt werden.

  • Darf ich bei Prüfungen ein Wörterbuch verwende, wenn Deutsch nicht meine Muttersprache ist?

    Prinzipiell ja, aber klären Sie das bitte rechtzeitig vor der Prüfung mit der*dem jeweiligen Prüfer*in.

  • Kann ich eine Prüfung ablegen, wenn ich nicht für die entsprechende Vorlesung angemeldet war?

    Ja, das ist möglich. Sie müssen sich jedoch unbedingt für die Prüfung anmelden.

 Anerkennungen / Prüfungspass

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  • Was muss ich tun, wenn ich mir Lehrveranstaltungen anerkennen lassen will?

    Sämtliche Information finden Sie hier: Anerkennungen (univie.ac.at)

    Die entsprechenden Dokumente (Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“, Anerkennungsliste, Zeugnis(se)) geben Sie bitte bei der StudienServiceStelle (univie.ac.at) per Mail (service.spl13@univie.ac.at) ab. 

    Im Zweifelsfall informieren Sie sich vorab über die Anrechnungsmöglichkeiten bei der Studienprogrammleitung.

  • Ich möchte Lehrveranstaltungen als EC für ein anderes Studium verwenden. Wie funktioniert das?

    Wenn Sie Lehrveranstaltungen, die Sie im Zuge des Skandinavistik-Studium absolviert haben, für eines der Skandinavistik-ECs verwenden möchten, müssen Sie einen Anerkennungsantrag stellen. Sämtliche Information finden Sie auf der Skandinavistik-Homepage unter  “Anerkennungen”: Anerkennungen (univie.ac.at)

  • Manche meiner Prüfungen stehen im Sammelzeugnis am falschen Platz. Was muss ich tun?

    Vieles können Sie im „u:space“ (Prüfungspass - Studium - u:space (univie.ac.at)) selbst neu zuordnen: „u:space“ -> „Studium“ -> „Prüfungspass“. Wenn Sie nun auf das Augen-Symbol neben Ihrer Note klicken, können Sie den Studienplanpunkt, dem die Note aktuelle zugeordnet ist, ändern. 

    Sollte das nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Studienservicestelle (StudienServiceStelle) / service.spl13@univie.ac.at.

 Erweiterungscurricula

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  • Kann ich mir Lehrveranstaltungen aus einer anderen Studienrichtung für die Alternative Erweiterung anerkennen lassen?

    Ja, sämtliche curricularen Lehrveranstaltungen aller Studienrichtungen (auch der Skandinavistik) – insgesamt 15 ECTS – können für die Alternative Erweiterung anerkannt werden. Diese LV können auch an anderen in- und ausländischen Universitäten (z.B. via ERASMUS) absolviert worden sein. 

    Ausnahmen (LV, die nicht anerkannt werden):

    LV, die an Bildungseinrichtungen absolviert worden sind, welche nicht den Status einer tertiären Bildungseinrichtung haben.

    LV, die sich mit Pflicht-LV oder Wahl-LV der eigenen Studienrichtung (also Skandinavistik) überschneiden (es ist also z.B. nicht möglich, über ERASMUS belegte Schwedisch-Anfängerkurse für die AE anzuerkennen, wenn Schwedisch bereits in Wien absolviert wurde). Doppelverwendungen sind generell nicht möglich!

    Trotzdem bitte zur Sicherheit immer bei der SPL vorab informieren!

  • Wie kann ich mich für ein Erweiterungscurriculum anmelden?

    Die Anmeldung zu den Erweiterungscurricula erfolgt über „u:space“ (Erweiterungscurricula - Studium - u:space (univie.ac.at)): „Lehrveranstaltungen“ > „Erweiterungscurricula“ > „Neues EC registrieren“. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Anmeldefristen.

  • Welche Skandinavistik-Prüfungstermine sind für EC-Studierende relevant?

    Für EC-Studierende sind immer die Einzelprüfungstermine (NICHT die STEOP-Modul-Prüfungstermine) relevant. Diese finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik „Vorlesungsprüfungen“ unter der*dem jeweiligen LV-Leiter*in: Prüfungstermine (univie.ac.at).

 Bachelorarbeit/-abschluss

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  • Was ist eine Bachelorarbeit?

    Eine Bachelorarbeit ist eine im Rahmen eines Bachelorseminars verfasste Seminararbeit. Um das Bachelorseminar positiv zu absolvieren, muss sowohl die Seminararbeit positiv beurteilt, als auch insgesamt (inkludierend weiterer Teilleistungen, z.B. Referate, Mitarbeit,...) über 50% der Punkte erreicht werden. Im derzeitigen Curriculum sind zwei solcher Bachelorseminare aus verschiedenen Fachbereichen (Altnordistik, Literatur-/Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft) zu absolvieren.

  • Im Rahmen welcher Lehrveranstaltungen kann ich eine Bachelorarbeit verfassen?

    Bachelorarbeiten dürfen NUR im Rahmen eines eigens dafür angekündigten Bachelorseminars als Seminararbeiten verfasst werden (siehe im Vorlesungsverzeichnis unter dem Modul SKBB). Alle damit verbundenen Leistungen (z.B. Referate) sind ebenfalls in diesen Bachelorseminaren zu erbringen. 

    Sie können den Lehrenden innerhalb der vorgegebenen Themen eigene Forschungsfragen vorschlagen. Ihr Thema muss aber dem Titel des Seminars zuordenbar sein.

  • Was muss ich tun, wenn ich mein Bachelorstudium abschließen will?

    Die Antragstellung und Ausstellung der Abschlussunterlagen erfolgt bis auf weiteres per Mail. Sobald Sie alle Studienleistungen erbracht haben (auf die richtige Modulzuordnung achten und im Zweifelsfall rechtzeitig die SSSt kontaktieren!), können Sie die Ausstellung Ihrer Abschlussunterlagen beantragen. Dazu senden Sie ein aktuelles Sammelzeugnis und das Dokument "Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (uhstat2-Bestätigung)" (Informationen zum Studium > Studienabschluss; Achtung: uhstat2-Bestätigung müssen Sie immer einreichen - auch wenn Sie während Ihres Studiums keine studienbezogenen Auslandsaufenthalte absolviert haben!) von Ihrem u:net-Mailaccount an die SSSt.

    Dort werden Ihre Unterlagen kontrolliert, Ihr Abschluss systemintern erfasst und die Abschlussunterlagen vorbereitet. Ihre Zeugnisse erhalten Sie dann als digital amtssignierte Originaldokumente direkt an Ihren u:net-Mailaccount zugestellt. Nach der Ausstellung der digitalen Originaldokumente können Sie auch physische Exemplare Ihrer Zeugnisse anfordern. Kontaktieren Sie dazu die SSSt. 

    Beachten Sie, dass die Ausstellung der Abschlussunterlagen bis zu 4 Wochen dauern kann. 

 Master

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  • Was lerne ich im Masterstudium? Warum ist das spannend?

    Das Masterstudium der Skandinavistik an der Universität Wien baut auf den im Bachelorstudium erworbenen Fähigkeiten auf und ist vertiefend forschungsorientiert ausgerichtet.

    Ziel des Masterstudiums ist es die skandinavischen Sprachen (Dänisch, Färöisch, Isländisch, Norwegisch und Schwedisch) und Literaturen in ihren Beziehungen zur Gesellschaft und Kultur in Geschichte und Gegenwart systematisch zu erfassen und selbstständig wissenschaftlich bearbeiten zu können. 

    Die Schwerpunkte auf der Ebene des gesamtskandinavisch angelegten Masterstudiums der Skandinavistik sind demnach: Sprache und Gesellschaft, Literatur als kulturelle Praxis sowie die Modernität des Alten, wobei sich die Studierenden im Weiteren entweder sprachwissenschaftlich, literaturwissenschaftlich oder altnordistisch vertiefen.

    Dabei werden die behandelten Themen auch unter der Berücksichtigung kulturwissenschaftlicher Aspekte in einen gesellschaftlichen Rahmen eingebettet. 

    Neben dieser theoretischen Vertiefung, wird im Master-Studium auch Wert auf die praktische Verwertbarkeit gelegt. Daher ist im Zuge des Studiums auch ein Praktikum oder ein Projekt zu absolvieren. Theoretische und praktische Aspekte werden so miteinander kombiniert.

  • Wann kann ich mit dem Master beginnen? Was ist die Voraussetzung für das Masterstudium Skandinavistik?

    Nach Absolvierung des Bachelorstudiums der Skandinavistik an der Universität Wien kann während des Semesters des Abschlusses jederzeit (tagesaktuelle Zulassung), danach innerhalb der Zulassungsfristen ein Masterstudium der Skandinavistik angeschlossen werden.

    Für die Zulassung zum Masterstudium brauchen Sie den BA-Abschluss eines Skandinavistik-Studiums oder eines verwandten philologischen Studiums (v.a. Deutsche Philologie, Nederlandistik, English and American Studies, Finno-Ugristik, Vergleichende Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft). Bei einem Bachelor-Abschluss außerhalb der Skandinavistik werden umfangreiche Skandinavistik-Kenntnisse (entsprechend der ECs [https://skandinavistik.univie.ac.at/studium/erweiterungscurricula/]  als auch skandinavische Sprachkenntnisse) vorausgesetzt, bzw. sind i.d.R. zusätzliche Prüfungen im Laufe des Masters nachzuholen. 

    Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über das Prozedere bzw. Voraussetzungen und etwaige Fristen auf Skandinavistik-Homepage (Skandinavistik (Master) (univie.ac.at)) – insbesondere, wenn Sie von einer anderen Universität kommen.

  • Im Masterstudium ist ein Praktikum oder ein Projekt vorgesehen. Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an einen Praktikumsplatz zu kommen: 

    -) Praktika können etwa bei Lehrpersonen an der Abteilung Skandinavistik absolviert werden. Auf der Homepage der Skandinavistik (https://skandinavistik.univie.ac.at/) finden Sie regelmäßig diesbezügliche Ausschreibungen. 

    -) Auch die skandinavischen Institutionen in Wien bieten regelmäßig die Möglichkeit, Praktika zu absolvieren, so etwa die Schwedische Kirche und der Schwedische Kindergarten. In diesen Fällen am besten direkt bei der Institution anfragen.

    -) Über Erasmus (https://international.univie.ac.at/studierendenmobilitaet/outgoing-students/erasmus-praktikum/) lassen sich Praktika auch im Ausland durchführen.

    -) Alternativ können Sie ein Projekt bei einem unserer Lehrenden absolvieren. In diesem Fall sprechen Sie sich mit den Lehrenden ab.

    Falls Sie eine andere Möglichkeit haben, an einen Praktikumsplatz zu kommen, oder Ihnen eine Idee für ein Projekt einfällt, melden Sie sich bitte bei der Studienprogrammleitung.

  • Kann ich mir absolvierte Lehrveranstaltungen für die wissenschaftlichen Erweiterung anrechnen lassen?

    Um Lehrveranstaltungen für die wissenschaftliche Erweiterung zu absolvieren, müssen Sie zunächst das Masterarbeitsthema bewilligen lassen, da die Lehrveranstaltungen thematisch zur Masterarbeit passen sollen. Auch müssen ALLE LV, die sie im Zuge der „Wissenschaftlichen Erweiterung“ (SKM 410) besuchen, vorab von der Studienprogrammleitung genehmigt werden.

    Ausnahme: Angerechnet werden jedenfalls Lehrveranstaltungen aus “Wissenschaftliche Vertiefung” (SKB 360), sofern es sich dem Master-Arbeitsbereich zuordnen lässt, und ein weiteres “Forschungskolloquium”.

  • Bei wem kann ich eine Masterarbeit schreiben? Wie komme ich zu einem Thema für meine Masterarbeit?

    Eine Masterarbeit kann (i.d.R.) nur von Habilitierten betreut werden. An der Skandinavistik Wien kommen dafür Prof. Nedoma, Prof. Reidinger, Prof. Rossel und Prof.in Wischmann in Frage.

    Das Thema wird in Absprache mit der*dem Betreuenden festgesetzt. Informieren Sie sich am besten über die Forschungsschwerpunkte der Lehrenden und aktuelle Fragestellungen in diesen Forschungsfeldern. 

    Beispiele für vergangene Master-Arbeiten:

    Sprachwissenschaft:

    Altnordistik:

    Literatur-/Kulturwissenschaft:

  • Was muss ich tun, wenn ich mich für ein Masterarbeitsthema entschieden habe?

    Sobald Sie sich für ein Thema entschieden haben, müssen Sie dieses beim StudienserviceCenter bekanntgeben. Dafür müssen Sie die Formulare “Anmeldung des Themas” und “Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis”, sowie eine Beschreibung des Vorhabens Ihrer Masterarbeit beim SSC online via Kontaktformular einreichen. Das nötige Formular sowie etwaige Zusatzinformationen finden Sie auf der Homepage des „StudienServiceCenters“ (Masterarbeit (univie.ac.at)).

  • Wie schließe ich das Masterstudium ab?

    Gleichzeitig mit der Einreichung der Masterarbeit im SSC (und nach positiver Absolvierung aller Module mit Ausnahme der kommissionellen Masterprüfung) ist der ausgefüllte und von der Studienprogrammleitung unterzeichnete Prüfungspass im SSC abzugeben.

    Nach der Approbation der Masterarbeit erhalten Sie eine Verständigung vom SSC. Danach melden Sie den Termin für die Defensio (den Sie sich mit dem Prüfungssenat ausmachen müssen), Prüfer*innen und Vorsitz dem SSC. Der Prüfungstermin muss spätestens 14 Tage vor dem Termin dem SSC gemeldet werden.

    Nach positiver Absolvierung der kommissionellen Masterprüfung erhalten Sie wiederum eine Nachricht vom SSC und können Ihre Abschlussdokumente dort abholen. Alle weiteren Schritte nach dem Studienabschluss finden Sie hier beschrieben: Studienabschluss.

  • Wie läuft die Defensio (= Masterabschlussprüfung) ab?

    Die Masterabschlussprüfung kann erst abgelegt werden, wenn alle anderen vorgeschriebenen Module absolviert worden sind und die Masterarbeit positiv beurteilt (approbiert) worden ist. 

    Für die Masterabschlussprüfung benötigen Sie eine*n Erstprüfer*in (= Betreuer*in) und ein*e Zweitprüfer*in. Sie besteht aus einer Defensio und einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld. Prüfungsgebiete und Stoffumfang klären Sie bitte rechtzeitig mit den Prüfer*innen. Zu beachten ist allerdings, dass nicht beide Prüfer*innen aus demselben Teilgebiet (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Altnordistik) prüfen dürfen. Außerdem wird die kommissionelle Prüfung von einer*m Vorsitzenden geleitet (= i.d.R. Studienprogrammleiter*in).

 Erasmus

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  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen ERASMUS-Aufenthalt plane?

    Für allgemeine Informationen besuchen Sie zunächst bitte die Seite der DLE Internationale Beziehungen. Sobald Sie sich über Grundlegendes informiert haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Koordinatorin der Skandinavistik (ERASMUS (univie.ac.at)).

  • Wie oft darf ich ein ERASMUS-Stipendium in Anspruch nehmen?

    Ein ERASMUS-Studienaufenthalt ist in jedem Studienzyklus (BA, MA, Doktorat) maximal für die Dauer eines Studienjahres möglich.

    Sie können sich über ERASMUS auch ein Praktikum organisieren.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der „DLE Internationale Beziehungen“ (Outgoing Students (univie.ac.at)). 

    Weitere Information bekommen Sie auch auf der Seite des OeAD: https://oead.at/de/ins-ausland/hochschulen/stipendien-und-praktika-in-erasmus

  • Was muss ich beim Learning Agreement beachten?

    Das Learning Agreement sollten Sie möglichst rasch nach der Nominierung bearbeiten und mit der Studienprogrammleitung abklären. Wichtig ist bei der Auswahl der Kurse, dass die Lernziele (ungefähr) den Lernzielen unseres Curriculums entsprechen. Häufig muss das Learning Agreement während des Erasmus-Semesters leicht angepasst werden (z.B. weil Kurse ausfallen).

    Da die Lernziele von Kursen anderer Universitäten nicht immer den Lernzielen unseres Curriculums entsprechen, empfiehlt es sich die „Alternativen Erweiterungen“ für Erasmus-Kurse zu verwenden. Hier können Sie sich 15 ECTS beliebiger Erasmus-Kurse anrechnen lassen.

  • Kann ich auf Erasmus einen Sprachkurs absolvieren, den ich mir anrechnen lassen kann?

    Prinzipiell ja, allerdings müssen Sie darauf achten, dass der Kurs das entsprechende Sprachniveau (gemessen am europäischen Referenzrahmen für Sprache) als Lernziel hat! An vielen Universitäten werden nur Beginner*innenkurse (A1, A2) angeboten, die dem ersten Sprachkurs nach unserem Curriculum entsprechen. Wenn Sie also auf Erasmus bspw. einen Schwedisch-Sprachkurs besuchen und für das Modul „SKB280(S) Schwedisch – Endstufe“ anrechnen lassen möchten, muss der Sprachkurs auch das entsprechende Niveau (in diesem Fall B2, C1) haben. Die Anrechenbarkeit wird von den Sprachlektor*innen in Wien beurteilt.

 Forschung

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