Ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich, wenn eine im Curriculum vorgeschriebene Lehrveranstaltung durch eine Lehrveranstaltung, die Sie nicht im Rahmen desselben Studiums der Skandinavistik absolviert haben, ersetzt werden soll.
Die rechtliche Grundlage für Anerkennungen bildet § 78 des Universitätsgesetzes. Nähere rechtliche Informationen dazu finden sich auch auf der Seite des Studienpräses: studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/
Folgende Anerkennungen sind möglich:
Interne Anerkennung: Wenn Sie Leistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden, für die Skandinavistik (Bachelor, Master, Erweiterungscurricula) verwenden wollen.
Externe Anerkennung: Wenn Sie Leistungen, die Sie an einer anderen in- oder ausländischen Universität, oder einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung erworben haben, für die Skandinavistik (Bachelor, Master, Erweiterungscurricula) verwenden wollen.
Bitte beachten sie, dass sie anerkannte Leistung nicht mehr ändern können. Diese müssen dann für den Studienabschluss verwendet werden! Überlegen sie sich daher gut, ob sie bestimmte Leistungen auch anerkennen lassen wollen!
Auch erhalten sie für jede Anerkennung einen eigenen Bescheid. Daher empfiehlt es sich, Prüfungsleistungen im Paket (bspw. für ein ganzes EC oder die gesamte Alternative Erweiterung) anzuerkennen und nicht jede Leistung extra!
Was muss nicht anerkannt werden?
Leistungen, die unter einem falschen Studienplanpunkt (d.h. in einem falschen Modul) am Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht anerkannt, sondern nur richtig zugeordnet werden. Sie können die Zuordnung selbst über U:SPACE vornehmen (sofern das Modul noch nicht komplett abgeschlossen ist). Oder Sie wenden sich direkt an die StudienServiceStelle. Anfragen zu Modulverschiebungen können auch per Mail von der Uaccount-Mailadresse gesandt werden!
Anerkennung bei Erweiterungscurricula?
Anerkennungen für ein Erweiterungscurriculum sind immer bei jener ServiceStelle vorzunehmen, welche das Erweiterungscurriculum auch anbietet. Die StudienServiceStelle für Skandinavistik ist insofern für Anerkennungen zuständig, welche die Erweiterungscurricula der Skandinavistik betreffen.
Einzige Ausnahme bilden bereits komplett abgeschlossene Erweiterungscurricula in einer anderen Studienrichtung oder aus einem alten Studienplan der Skandinavistik bei Umstieg. Diese Leistungen werden als "Erweiterungscurriculum aus Vorstudium" von der ServiceStelle der Skandinavistik anerkannt.
Bitte beachten sie, dass sie für jede Anerkennung einen eigenen Bescheid bekommen. Daher werden Erweiterungscurricula der Skandinavistik erst anerkannt, wenn alle Leistungen des jeweiligen ECs auch komplett absolviert sind. Bevor die Anerkennung durchgeführt werden kann, müssen sie das jeweilige EC in U:SPACE selbstständig registrieren.
Anerkennung bei ERASMUS?
Nach Rückkehr vom ERASMUS-Aufenthalt kommen sie mit dem vom SPL unterschriebenen "Learning Agreement after the mobility" und den notwendigen Zeugnissen in die StudienServiceStelle. Alternative können sie die Unterlagen auch per Mail zusenden. Die Leistungen werden dann eingetragen und es wird ein Anerkennungsbescheid dafür erstellt. Sie werden nach Ausstellung des Bescheides über die Abholung per Mail informiert.
Bitte beachten Sie, dass erst mit Abholung des Bescheides die Leistungen auch im Sammelzeugnis ersichtlich sind.
Wann scheinen meine Leistungen am Sammelzeugnis?
Beachten Sie, dass die anerkannten Leistungen erst in Ihrem Sammelzeugnis aufscheinen, nachdem Sie Ihre Bescheide abgeholt und unterschrieben haben und diese dadurch rechtskräftig geworden sind.
Wie lange dauert es, bis ein Anerkennungsbescheid ausgestellt wird?
Beachten Sie, dass der Prozess bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie daher rechtzeitig die Anerkennung ihrer Prüfungsleistungen (v.a. wenn Sie diese für den bevorstehenden Studienabschluss benötigen).
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
BITTE BEACHTEN: Ein Antrag auf Anerkennung kann aktuell nur per Mail gestellt werden.
Zur Einreichung der Anerkennung füllen Sie bitte vorab die Anerkennungsliste aus und kommen mit den notwendigen Unterlagen in die Sprechstunde der StudienServiceStelle (Online Terminanmeldung bitte beachten!)
Bitte folgende Hinweise beachten:
Bei externen Anerkennungen (Anerkennung von Prüfungen andere in- und ausländischer Universitäten) bitte dies vorab mit dem SPL Prof. Reidinger in der Sprechstunde besprechen!