Anerkennungen

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  • Was sind Anerkennungen?

    Ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich, wenn eine im Curriculum vorgeschriebene Lehrveranstaltung durch eine Lehrveranstaltung, die Sie nicht im Rahmen desselben Studiums der Skandinavistik absolviert haben, ersetzt werden soll.

    Die rechtliche Grundlage für Anerkennungen bildet § 78 des Universitätsgesetzes. Nähere rechtliche Informationen dazu finden sich auch auf der Seite des Studienpräses: studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/

    Folgende Anerkennungen sind möglich:

    • Interne Anerkennung: Wenn Sie Leistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden, für  die Skandinavistik (Bachelor, Master, Erweiterungscurricula) verwenden wollen.
    • Externe Anerkennung: Wenn Sie Leistungen, die Sie an einer anderen in- oder ausländischen Universität, oder einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung erworben haben, für  die Skandinavistik (Bachelor, Master, Erweiterungscurricula) verwenden wollen.

     

    Bitte beachten sie, dass sie anerkannte Leistung nicht mehr ändern können. Diese müssen dann für den Studienabschluss verwendet werden! Überlegen sie sich daher gut, ob sie bestimmte Leistungen auch anerkennen lassen wollen!

    Auch erhalten sie für jede Anerkennung einen eigenen Bescheid. Daher empfiehlt es sich, Prüfungsleistungen im Paket (bspw. für ein ganzes EC oder die gesamte Alternative Erweiterung) anzuerkennen und nicht jede Leistung extra!

  • Was muss nicht anerkannt werden?

    Leistungen, die unter einem falschen Studienplanpunkt (d.h. in einem falschen Modul) am Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht anerkannt, sondern nur richtig zugeordnet werden. Sie können die Zuordnung selbst über U:SPACE vornehmen (sofern das Modul noch nicht komplett abgeschlossen ist). Oder Sie wenden sich direkt an die StudienServiceStelle. Anfragen zu Modulverschiebungen können auch per Mail von der Uaccount-Mailadresse gesandt werden!

  • Anerkennung bei Erweiterungscurricula?

    Anerkennungen für ein Erweiterungscurriculum sind immer bei jener ServiceStelle vorzunehmen, welche das Erweiterungscurriculum auch anbietet. Die StudienServiceStelle für Skandinavistik ist insofern für Anerkennungen zuständig, welche die Erweiterungscurricula der Skandinavistik betreffen.

    Einzige Ausnahme bilden bereits komplett abgeschlossene Erweiterungscurricula in einer anderen Studienrichtung oder aus einem alten Studienplan der Skandinavistik bei Umstieg. Diese Leistungen werden als "Erweiterungscurriculum aus Vorstudium" von der ServiceStelle der Skandinavistik anerkannt.

    Bitte beachten sie, dass sie für jede Anerkennung einen eigenen Bescheid bekommen. Daher werden Erweiterungscurricula der Skandinavistik erst anerkannt, wenn alle Leistungen des jeweiligen ECs auch komplett absolviert sind. Bevor die Anerkennung durchgeführt werden kann, müssen sie das jeweilige EC in U:SPACE selbstständig registrieren.

  • Wann scheinen meine Leistungen am Sammelzeugnis?

    Beachten Sie, dass die anerkannten Leistungen erst in Ihrem Sammelzeugnis aufscheinen, nachdem die zugehörigen Bescheide rechtskräftig geworden sind. (Das passiert 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides oder früher, wenn Sie einen formlosen Rechtsmittelverzicht abgeben.)

  • Wie lange dauert es, bis ein Anerkennungsbescheid ausgestellt wird?

    Beachten Sie, dass der Prozess bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie daher rechtzeitig die Anerkennung ihrer Prüfungsleistungen (v.a. wenn Sie diese für den bevorstehenden Studienabschluss benötigen).

  • Ist eine Anerkennung von außeruniversitären Leistungen möglich?

    Berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) können anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden und damit der Nachweis erbracht wurde, dass die erreichten Lernziele den im Curriculum ausgewiesenen entsprechen. Allgemeine Informationen zum Validierungsverfahren finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses. Die nötigen Formulare finden Sie hier

    Achtung: Eine Anerkennung solcher Leistungen als Alternative Erweiterung ist studienrechtlich nicht möglich, die Senatsverordnung über Alternative Erweiterungen (veröffentlicht im MBl. der Universität Wien am 22.06.2010) sieht das nicht vor. In der Verordnung sind alle Leistungskategorien aufgelistet, die für die AE anerkannt werden können: https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2009_2010/2009_2010_173.pdf

 Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?

BITTE BEACHTEN: Ein Antrag auf Anerkennung kann aktuell nur per E-Mail gestellt werden. 

Folgende Unterlagen senden Sie bitte per Email (von Ihrer u:net-Emailadresse) an die StudienServiceStelle.

Bei externen Anerkennungen (Anerkennung von Prüfungen anderer in- und ausländischer Universitäten) bitte dies vorab mit dem SPL Prof. Reidinger per Mail oder in der Sprechstunde besprechen!